GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN
Haus Grenzenlos
Sehr geehrte Gäste, wir, Haus Grenzenlos, setzen unsere
ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren Urlaubs- oder Geschäftsaufenthalt
bei uns erholsam und erfolgreich zu gestalten und zu einem Erlebnis
werden zu lassen. Hierzu tragen auch klare Regelungen über
die beiderseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen,
nachfolgend der Einfachheit halber "der Gast" genannt,
in Form dieser Gastaufnahmebedingungen treffen wollen. Diese
Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im
Buchungsfall zwischen dem Gast und uns zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags
und regeln so ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften
das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte lesen
Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
* 1. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
* 1.1. Mit der Buchung bietet der Gast uns den Abschluss des
Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots
sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden
Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung,
Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast vorliegen.
* 1.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen,
die nicht von uns herausgegeben wurden, sind für uns und
unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht
durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt
unserer Leistungspflicht gemacht wurden.
* 1.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch,
per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung
von uns unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
* 1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung
(Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung
bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche
und telefonische Bestätigungen für den Gast und uns
rechtsverbindlich sind. Im Regelfall werden wir bei telefonischen
oder mündlichen Buchungen zusätzlich eine schriftliche
Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.
* 1.5. Unterbreiten wir auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers
ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden
Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot von uns an den
Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der
Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung
unsererseits bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber
dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne
Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder
Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
*
* 2. Unverbindliche Reservierungen
* 2.1. Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von
denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender
ausdrücklicher Vereinbarung mit uns möglich.
* 2.2. Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung
ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung
nach Ziff. 1 (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich
zu einem für uns und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen
Vertrag.
* 2.3. Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung
vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft von uns verbindlich
zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei
gehalten. Der Gast hat uns bis zu diesem Zeitpunkt Mitteilung
zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche
Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt
die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht unsererseits.
Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig
von einer von uns noch erfolgenden Buchungsbestätigung
verbindlich.
*
* 3. Preise und Leistungen
* 3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) angegebenen
Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer
und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten
nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen
sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig
abgerechne-te Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz)
und für Wahl- und Zusatzleistungen.
* 3.2. Die von uns geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit
der jeweiligen Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) bzw. der
Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend zwischen uns
und dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen
schriftlich zu treffen.
*
* 4. Zahlung
* 4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet
sich nach der zwischen uns und dem Gast oder dem Auftraggeber
getroffenen Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht
getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich
der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende
zahlungsfällig und an uns zu bezahlen.
* 4.2. Wir können bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche
nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende
Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis
nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar)
abrechnen und zahlungsfällig stellen.
* 4.3. Wir können nach erfolgter Buchungsbestätigung
eine Anzahlung verlangen. Diese können wir, soweit nichts
anderes ausdrücklich mit dem Gast vereinbart ist, bis zu
20% des Gesamtpreises anfordern.
* 4.4. Erfolgt die Anzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung
nicht rechtzeitig, so können wir, soweit wir selbst zur
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage
sind und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht
des Gastes besteht, vom Vertrag zurücktreten und den Gast
mit Rücktrittskosten nach Ziff. 5 diese Bedingungen belasten.
* 4.5. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck
sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich,
wenn dies vereinbart oder von uns allgemein durch Aushang angeboten
wird. Auf Zahlung am Aufenthaltsende durch Überweisung
besteht kein Anspruch.
*
* 5. Rücktritt und Nichtanreise
* 5.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt
unser Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises
einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte
für Zusatzleistungen, bestehen.
* 5.2. Wir sind verpflichtet, uns im Rahmen unseres gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen
und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der
gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer)
um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
* 5.3. Wir sind verpflichtet, uns die Einnahmen aus einer anderweitigen
Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte
Aufwendungen anrechnen zu lassen.
* 5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen
für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast,
bzw. der Auftraggeber an uns die folgende Beträge zu bezahlen,
jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen
(einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung
etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe
oder Kurtaxe:
o Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
o Bei Übernachtung/Frühstück 80%
o Bei Halbpension 70%
o Bei Vollpension 60%
* 5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich
vorbehalten, uns nachzuweisen, dass unsere ersparten Aufwendungen
wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten
Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen
oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines
solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur
verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
* 5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
wird dringend empfohlen.
* 5.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich
an uns, nicht etwa an eine örtliche Tourismusstelle zu
richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
*
* 6. An- und Abreise
* 6.1. Der Bezug der Unterkunft hat zum vereinbarten Zeitpunkt,
ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 19:00 Uhr zu
erfolgen.
* 6.2. Der Gast ist verpflichtet uns spätestens bis zum
vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen.
Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, sind wir berechtigt,
aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
* 6.3. Die Unterkunft ist vom Gast zum vereinbarten Zeitpunkt,
ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11:00 Uhr des
Abreisetages frei zu machen. Bei nicht fristgemäßer
Räumung der Unterkunft können wir eine entsprechende
Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt uns vorbehalten.
*
* 7. Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Kündigung
durch uns
* 7.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen
nur bestimmungsgemäß und soweit vorhanden nach den
Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
* 7.2. Der Gast ist verpflichtet, uns auftretende Mängel
und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe
zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber
der örtlichen Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend.
Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche
des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
* 7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln
oder Störungen kündigen. Er hat uns zuvor im Rahmen
der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu
setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von
uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch
ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Gastes sachlich
gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die
Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
* 7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der
Unterkunft ist nicht zulässig.
*
* 8. Haftungsbeschränkung
* Wir haften nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen,
für die Leistung selbst oder für Leistungsstörungen
bei Leistungen, die während des Aufenthalts durch uns für
den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen,
die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt
werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
*
* 9. Verjährung
* 9.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich
vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, verjähren in 3 Jahren. Dies gilt auch für
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf
einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits
oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen
Ansprüche verjähren in 1 Jahr.
* 9.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres,
in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen,
die den Anspruch begründen und uns als Schuldner Kenntnis
erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
* 9.3. Schweben zwischen dem Gast und uns Verhandlungen über
geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast
oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete
Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
*
* 10. Rechtswahl und Gerichtsstand
* 10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw.
dem Auftraggeber und uns findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
* 10.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können uns nur
an unserem Sitz verklagen.
* 10.3. Für unsere Klagen gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber
ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen
gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen
sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.
* 10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und
insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen
der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen
anwendbar sind.
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart,
2004-2010.
|